Als Öffentliche Verwaltung werden die Verwaltungen bezeichnet, die im Auftrag des Staates tätig sind oder die Körperschaften, die dem Öffentlichen Recht unterstellt sind, vertreten. Die Verwaltung ist ein Teil der Staatsverwaltung, genauer gesagt, wird sie der Exekutive untergeordnet. Die eigentliche Regierungstätigkeit wird hingegen nicht in die Öffentliche Verwaltung eingruppiert. Gesetzesgrundlagen sowie -vorschriften bilden die Basis für das Handeln der Öffentlichen Verwaltung. Die Verwaltung wird durch Behörden vertreten, in denen eine hierarchische Struktur vorhanden ist. Es gibt eine Dienst- oder Fachaufsicht, die an der Spitze der Verwaltung steht. Als oberste Behörden gelten die Ministerien. Andere Behörden können zum Beispiel die Landes- und Stadtverwaltungen sein. Auch Ämter, wie das Einwohnermeldeamt oder das Bauamt, werden der Verwaltung zugeordnet. Die Öffentliche Verwaltung wird im Rahmen der Verwaltungswissenschaft behandelt.