Zu den wirtschaftlichen Dienstleistungen zählen unter anderem die Arbeiten von Auskunfteien und Inkassobüros. Beide Formen der dienstleistenden Unternehmen können sowohl das Inkasso wie die Bonitätsprüfung betreiben oder sich auf jeweils einen dieser Geschäftsbereiche konzentrieren. Reine Inkassobüros kümmern sich um ausstehende Forderungen von Gläubigern in deren oder im eigenen Namen bei Schuldnern. Für diese Aufgabe besteht in Deutschland eine Regelung zum Mahnwesen, die je nach Art der Forderung unterschiedlich sein kann. Nicht wenige Unternehmen treten ihre offenen Forderungen an Kunden oder Geschäftspartner bei fruchtloser Mahnung an Inkassobüros ab, da für viele Betriebe der administrative Aufwand sowie der Kostenaufwand im Verhältnis zur Schuld zu hoch sind. Die Inkassobüros wiederum können, wie andere Gläubiger auch, an den zuständigen Gerichten bei Nachweis der Schuld einen Titel erwirken, der bis zu dreißig Jahre Gültigkeit besitzt. Mithilfe dieses Titels kann über einen Gerichtsvollzieher die offene Schuld, unter Umständen auch durch Einziehung von Gütern durch Pfändung, beglichen werden. Die entstehenden Verwaltungskosten hierfür trägt zunächst der Gläubiger, der diese aber auf die offene Forderung addieren kann.